Voraussetzung für volle erwerbsminderungsrente Davon hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt. Weitere Voraussetzungen: Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit). 1 Es gibt oft eine Wartezeit für die Rente 2 Wer wegen Krankheit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, wegen einer Behinderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt ist oder wegen der Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig ist, hat Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. 3 Der Rentenversicherung müssen Sie dies belegen 4 Mit einem ärztlichen Nachweis wird nach dem Rentenantrag eine volle Erwerbsminderung anerkannt und Sie erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese ist befristet, und zwar zunächst auf drei Jahre. 5 Der medizinische Dienst prüft Ihren Fall genau 6 Vor allem muss die Einschränkung voraussichtlich länger andauern 7 Beiträge zur Rentenversicherung sind entscheidend 8 Ein Gutachten ist dafür oft notwendig 9 10 Mehrere Jahre Beitragszahlung sind erforderlich 12