Tarifvertrag betriebliche altersversorgung Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Auszubildende (Be-schäftigte), die unter den Geltungsbereich der in der Anlage 1 aufgeführten Tarifver-träge des öffentlichen Dienstes fallen und deren Arbeitgeber bei der Versorgungsan-stalt des Bundes und der Länder (VBL) Beteiligter oder bei der Ruhegehalts- und Zu. 1 Diese Verträge bieten Sicherheit für die Zukunft 2 Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Tarifvertrag Altersvorsorge ATV: § 15 Finanzierungsgrundsätze und zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. 3 4 Die genannten Tarifverträge beinhalten Regelungen zur Höhe der betrieblichen Zusatzrente nach Renteneintritt der Beschäftigten. Sie unterscheiden danach, durch wen später die Zusatzversorgung geleistet wird. 5 Arbeitgeber und Gewerkschaften verhandeln die Konditionen 6 Ein Tarifvertrag schafft hier Klarheit 7 Diese Regelungen sind wichtig für die Mitarbeiterbindung 8 Es gibt oft eine Beitragsgarantie 9 Tarifverträge regeln oft die betriebliche Altersvorsorge 10 Die Auszahlung erfolgt im Rentenalter 11